Informationen über MPM SWISS AG
Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8 f. des Finanzdienstleistungs-gesetzes ("FIDLEG"). Die Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.
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Bewilligungsstatus
- Die MPM SWISS AG (die "Gesellschaft") ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG mit Sitz an der Riedstrasse 11 in 6330 Cham, Schweiz.
- Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung für individuelle Kunden tätig.
- Die Gesellschaft wird von der FINcontrol Suisse AG als Vermögensverwalterin gemäss Art. 17 Abs. 1 FINIG beaufsichtigt.
- Bewilligungsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.
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Ombudsstelle
In Übereinstimmung mit Art. 74 ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle Verein Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, 8001 Zürich angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs. 2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.
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Aufrechterhaltung des Kontakts
Die Gesellschaft und dessen Kunden sind verpflichtet, miteinander in Kontakt zu bleiben und sich über Änderungen ihrer Kontaktangaben gegenseitig unverzüglich zu informieren.
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Geschäftsführung und Stellvertreterlösung
Die Gesellschaft verfügt mit Michael Maier über einen qualifizierten Geschäftsführer im Sinne von Art. 20 Abs. 1 FINIG. Für den Fall seiner Verhinderung wird Herr Hans-Rudolf Wild beauftragt, mit den Kunden Kontakt aufzunehmen, um mit diesen und den Depotbanken das weitere Vorgehen zu definieren und gegebenenfalls die Vertragsverhältnisse mit den Kunden abzuwickeln. Hans-Rudolf Wild hat sich vertraglich verpflichtet, sämtliche Informationen, welche er vom Finanzinstitut im Rahmen des ihm erteilten Mandats erhält und welche nicht öffentlich bekannt sind, strikt vertraulich behandeln
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Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziffer 3 FIDLEG. Die Vermögensverwaltung erfolgt jeweils gestützt auf einen mit dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Vertrag, der sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweise, Rechten und Pflichten der Kunden sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthält. Zur Ausübung der Mandate lässt sich das Finanzinstitut von den Kunden gegenüber den jeweiligen Depotbanken bevollmächtigen.
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Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen
Die mit den erbrachten Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" der Schweizerischen Bankiervereinigung (https://www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden.
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Kosteninformationen
Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.
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Drittvergütungen
Die Gesellschaft erhält im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Vergütungen von Dritten. Sollten der Gesellschaft solche Vergütungen ausnahmsweise zufliessen, wird sie diese an die Kunden weiterleiten.
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Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten
Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber Kunden führen könnten.
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Berücksichtigtes Marktangebot
Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einzig Finanzinstrumente von Dritten.
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Umgang mit Interessenkonflikten
Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.
CHAM, 20.09.2023